Seit dem 11. Januar 2016 können alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben, eine .swiss-Domain anmelden. Die Gesuche können nun jegliche Art von Bezeichnung betreffen, und natürliche Personen können weiterhin kein Registrierungsgesuch für eine .swiss-Domain einreichen.

Die Domain .swiss unterstreicht die Identifikation mit den Werten der Schweiz

Die Gründe für den Erfolg dieser Erweiterung liegen in den Vorteilen, die sie schweizerischen Unternehmen, Vereinen und Stiftungen beschert:

  • eine .swiss-Domain unterstreicht die Identifikation mit weltweit anerkannten Werten der Schweiz wie z.B. Präzision, Innovation, Sicherheit und Qualität
  • eine .swiss-Domain verdeutlicht in der Schweiz und weltweit die Herkunft und die Verankerung Ihrer Organisation

Bedingungen für die Registrierung einer .swiss-Domain

Wer kann eine .swiss-Domain reservieren?

  • im Schweizerischen Handelsregister eingetragene Einheiten, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben (im Handelsregister eingetragene Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Einzelfirmen)
  • Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Schweizerischen Handelsregister, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben

Natürliche Personen können vorläufig kein Registrierungsgesuch einreichen.

Welche Domainnamen können mit der Erweiterung .swiss registriert werden?

Gesuche können für folgende Domains gestellt werden:

  • die Domain ist eine in der Schweiz geschützte Marke
  • sie ist der Name eines Vereins oder einer Stiftung
  • sie bezeichnet einen im Handelsregister eingetragenen Firmennamen
  • sie bezeichnet einen Ort (das legitime Interesse ist nachzuweisen)
  • sie hat einen klaren Bezug zum Gesuchsteller oder der beabsichtigten Nutzung der Domain
  • sie beschreibt eine bestimmte Kategorie von Waren, Dienstleistungen oder Aktivitäten
  • sie ist nicht für andere Kategorien reserviert (die Domains mit Bezug zum Bund sind beispielsweise reserviert)

Seit dem 11. Januar 2016 können auch generische Bezeichnungen wie hotel.swiss oder watch.swiss beantragt werden (weitere Beispiele). In diesem Fall müssen Sie die Sonderbedingungen für ein Namenszuteilungsmandat einhalten und der Registerbetreiberin einen Mandatsentwurf vorlegen.

Offizielle Dokumentation des BAKOM

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